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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03 KA ER   

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https://dejure.org/2003,14464
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03 KA ER (https://dejure.org/2003,14464)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.2003 - L 10 B 3/03 KA ER (https://dejure.org/2003,14464)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - L 10 B 3/03 KA ER (https://dejure.org/2003,14464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; Ausschließliche Vertragsabschlusskompetenz der Landesverbänden der Krankenkassen und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen; Wegfall des Anhörungsrecht der Krankenkassen aus Praktikabilitätsgründen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.05.1969 - 6 RKa 13/67

    Wirksamkeit der Bestimmungen des Bundesmanteltarifvertrages für Zahnärzte (BMV-Z)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03
    Demgemäss wird derartigen Verträgen normative Wirkung beigemessen (vgl. BSGE 28, 224; BSGE 29, 254, 257 f.; Hess in Kasseler Kommentar, SGB V, § 82 Rdn. 7 zum BMV-Ä; Hencke in Peters § 82 Rdn. 5; Axer in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2002, § 7 Rdn. 7 ff).

    Die vertraglichen Bestimmungen verkörpern für die der Regelungsmacht der Vertragspartner Unterworfenen objektives Recht (BSGE 29, 254, 256).

  • BSG, 24.09.1968 - 6 RKa 31/66

    Sozialgerichtsverfahren - Verfahrensgegenstand - Abstrakte Normenkontrolle -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03
    Demgemäss wird derartigen Verträgen normative Wirkung beigemessen (vgl. BSGE 28, 224; BSGE 29, 254, 257 f.; Hess in Kasseler Kommentar, SGB V, § 82 Rdn. 7 zum BMV-Ä; Hencke in Peters § 82 Rdn. 5; Axer in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2002, § 7 Rdn. 7 ff).

    Abstrakte Rechtsnormen unterliegen im sozialgerichtlichen Verfahren keiner unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle, da es das Institut der Normenkontrollklage nicht gibt (BSGE 28, 224).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 15/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03
    Aus der von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.10.2001 - L 5 KR 15/00 - folgt nichts anderes.
  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03
    Die Klage auf Überprüfung zur Gültigkeit einer Norm, einer Vergütungsvereinbarung in der Form eines Normsetzungsvertrags bzw. eines Gesamtvertrages bezieht sich jedoch nicht auf ein Rechtsverhältnis im Sinn des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (BSGE 71, 42; Meyer-Ladewig aaO Rdn. 10 m.w.N.) und wäre damit unzulässig.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03
    Dennoch ist die Antragstellerin angesichts des unmissverständlichen Wortlauts der §§ 83 Abs. 1, 85 Abs. 1 SGB V an diesen Vertrag gebunden (vgl. Hencke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V, Stand Mai 2000, § 85 Rdn. 10; vgl. auch BSG vom 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R -).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95

    Laborleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03
    Die von ihr in bezug genommene Entscheidung des BSG vom 20.03.1996 - 6 RKA 55/95 - führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 52/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zur Begründung ihres Klageabweisungsantrages und der Erhebung der Widerklage verweist die Beklagte auf die Rechtsstandpunkte, die sie bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund und vor dem LSG NRW (S 14 KA 110/02 ER - L 10 B 3/03 KA ER) geltend gemacht hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags der Beteiligten wird auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze nebst Anlagen aus der Streitakte sowie auf den gesamten Inhalt des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (SG Dortmund S 14 KA 110/02 ER und LSG NRW L 10 B 3/03 ER) Bezug genommen.

    Jedenfalls insoweit verdrängen die speziellen Regelungen über die ausschließliche Abschlusskompetenz in §§ 82 Abs. 2, 83 Abs. 1, , 85 Abs. 1 SGB V drittschützende - allgemeinere - Vorschriften des SGB X. Selbst die mindere Beteiligungsform der Anhörung der einzelnen Betriebskrankenkasse hat der Gesetzgeber nicht mehr für sachgerecht erachtet und sie mit dem Gesundheitsstrukturgesetz zum 1. Januar 1993 ersatzlos entfallen lassen (vgl. zur uneingeschränkten Bindungswirkung LSG NRW - Beschluss vom 11. Juni 2003 - L 10 B 3/03 KA ER S. 11, 12, 15 mit weiteren Nachweisen).

    Da das Verfahren vor den Sozialgerichten die Klageart der Normenkontrollklage nicht kennt, ist Rechtsschutz gegen die krankenversicherungsrechtlichen Normsetzungsverträge grundsätzlich nur durch eine Inzidentprüfung im Rahmen einer anderen Klageart möglich (BSGE 71, 42, 52; LSG NRW - Beschluss vom 11. Juni 2003 - L 10 B 3/03 KA ER S. 13 mit weiteren Nachweisen).

    Die Beklagte hat angesichts der §§ 83 Abs. 1, 85 Abs. 1 und 2 SGB V keinen subjektiv-öffentlichen Rechtsanspruch auf die von ihr angestrebte Gestaltung des Normvertrages (so LSG NRW - Beschluss vom 11. Juni 2003 - L 10 B 3/03 KA ER) und deshalb auch nicht das subjektive Klagerecht zur Widerklage mit demselben Rechtsschutzziel.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - L 11 KA 50/16

    Vergütung für vertragszahnärztliche Leistungen; Lineare Anhebung der Punktwerte;

    Die Krankenkasse muss die von "ihrem" (bzw. dem nach dem "Wohnortprinzip" zuständigen) Landesverband geschlossenen Vereinbarungen gegen sich gelten lassen, sofern diese nicht ausnahmsweise nichtig sind (BSG, Urteil vom 10.05.2017 - B 6 KA 14/16 R - m.w.N.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.06.2003 - L 10 B 3/03 KA ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 5161/06

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Das Bundessozialgericht hat bislang offen gelassen, ob (auch) eine Krankenkasse gehindert ist, gegenüber einer KV, an die sie gemäß § 85 Abs. 1 SGB V eine Gesamtvergütung zu entrichten hat, die Nichtigkeit des maßgeblichen Gesamtvertrages geltend zu machen (vgl. BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 71/04 R - Rdnr. 24; zur Unzulässigkeit eines auf eine abstrakte Normenkontrolle gerichteten Klagebegehrens etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.6.2003, - L 10 B 3/03 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 10 B 6/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Im übrigen hat der Senat im Beschluss vom 20.06.2003 - L 10 B 3/03 KA ER - ausgeführt, dass Vertragsärzte dem für sie verbindlichen Gesamtvergütungsvertrag unterworfen sind und keinerlei rechtliche Möglichkeit haben, etwaige sie belastende Vertragsinhalte unmittelbar anzugreifen.
  • SG Düsseldorf, 27.03.2006 - S 2 KA 50/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Er wird daher auch in der Hauptsache zunächst den Erlass des Abrechnungsbescheides abzuwarten haben, gegen den er (nachträglichen) Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.06.2003 - L 10 B 3/03 KA ER -).
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